Happy hour - GEZ für alle
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Happy hour - GEZ für alle
von Desmodenia am 17.05.2012 14:07Was ändert sich bei der GEZ Gebühr?
Die Rundfunkgebühren werden künftig pauschaliert erhoben: Ab Januar 2013 muss jeder Haushalt in Deutschland 17,98 Euro monatlich zahlen. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele empfangsbereite Radio- oder TV-Geräte vorhanden sind – selbst wenn gar kein Gerät existiert, ist die Gebühr fällig. Befreiungen sind nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren wird durch die neue Regelung deutlich steigen. Bislang fallen zwar ebenfalls 17,98 Euro monatlich an, wenn mindestens ein TV-Gerät im Haushalt vorhanden ist. Ein erheblicher Teil der gebührenpflichtigen Haushalte zahlt jedoch nicht. Auch aus diesem Grund hat sich für die Rundfunkgebühr der Begriff "GEZ-Gebühr" eingebürgert.
GEZ-Eintreiber noch unterwegs
Die Gebühreneinzugszentrale treibt offene Forderungen der Rundfunkanstalten ein. Die Methoden des Unternehmens werden immer wieder kritisiert. So schickt die GEZ auf Honorarbasis Eintreiber zu Privathaushalten. In der Vergangenheit ist es offensichtlich mehrfach zu rechtswidrigem Eindringen in private Wohnräume zum Zweck der Spionage gekommen. GEZ-Eintreiber gaben sich dann beispielsweise als Handwerker aus. Die Gebühreneinzugszentrale weist solche Machenschaften von sich.
Wer bislang noch nicht bei der GEZ gemeldet ist, gilt ab Januar 2013 automatisch als gebührenpflichtig und muss mit Zahlungsaufforderungen rechnen. Die dazu relevanten Daten sind bei der zuständigen Landesrundfunkbehörde erfasst. Befreiungen sind nur auf gesonderten Antrag möglich. Die GEZ-Befreiung wird Empfängern von Bafög, ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Auszubildenden gewährt. Auch Seh- und Gehörbehinderte können sich bei entsprechendem Nachweis von den Gebühren befreien lassen.
Öffentlich, rechtlich, besser?
Die Rundfunkgebühren sollen dazu dienen, unabhängige und hochwertige Medien zur Verfügung stellen. Die Rundfunkanstalten erfüllen damit eigener Auffassung nach einen Versorgungauftrag. Kritiker aber monieren, dass das Programm keinesfalls hohe Ansprüche erfülle und dass zudem viele Inhalte angeboten würden, die keinesfalls im Zusammenhang mit einem kulturellen oder sozialen Versorgungsauftrag in Verbindung zu bringen seien.
Fazit: „Kopf in den Sand" geht bald nicht mehr. Wer Anspruch auf eine Befreiung hat, sollte sich in den kommenden Monaten darum kümmern. Wer ohne anerkannten Grund nicht zahlt sollte die zusätzliche Ausgabe so bald wie möglich einplanen. Überzeugte GEZ-Zahler müssen keine Änderungen befürchten.